000.036/032/99: Haushaltsverrechnung des Bundes; Neuregelung der Verrechnung der Software Posteneröffnung im Teilheft zum BVA 1999

STADTSCHULRAT für WIEN - Erlaßbibliothek - Dokument: 000.036/032/99 (unverbindliche Kopie)

STADTSCHULRAT FÜR WIEN
Dr. Karl Renner-Ring 1, A-1010 Wien

 

Zl. 000.036/32/99

Wien, 6. 4. 1999

Haushaltsverrechnung des Bundes;
Neuregelung der Verrechnung der Software
Posteneröffnung im Teilheft zum BVA 1999

 

Sachbearbeiter:
RR AD Manfred Peitl
Tel.Nr. 52525/77901
manfred.peitl@ssr.magwien.gv.at

 

 

ERII :

500

An die:

Direktionen der
HTL1, HTL3/Leb, HTL3/Ung, HTL 4,
HTL 10, HTL 22 und des BSH 19

in Wien

 

Sehr geehrte Frau Direktorin!
Sehr geehrter Herr Direktor!

 

Der Stadtschulrat für Wien teilt in Ergänzung zum Erlass Zl. 000 036/24 – 1999 vom 25. März 1999 mit, dass das Bundesministerium für Finanzen, über Antrag des Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, für die Verbuchung von Software, unter einem Anschaffungspreis von ATS 5.000,--, beim

VA-Ansatz 1/12808 Technische und gewerbliche Lehranstalten; Aufwendungen; die
VA-Post 4000/000 "Geringwertige Wirtschaftsgüter", beim

VA-Ansatz 1/12838 Technische und gewerbliche Lehranstalten (zweckgeb. Gebarung); Aufwendungen; die
VA-Post 4000/001 "Geringwertige Wirtschaftsgüter" und die
VA-Post 4000/002 "Geringwertige Wirtschaftsgüter (VA)"

im Teilheft zum BVA 1999 und Folgejahre eröffnet hat.

Für die Verbuchung von Updates-Upgrades wurde auch beim

VA-Ansatz 1/12868 Bundesschülerheime (Berufsbildende); Aufwendungen; die
VA-Post 7210/000 "Patent- und Lizenzgebühren"

eröffnet.

Die Direktionen werden ersucht Anschaffungen von Software bzw. Updates/Upgrades auf den dafür vorgesehen neuen Verrechnungskonten zu verbuchen.

Die Auswirkungen des gegenständlichen Erlasses auf die Buchhaltung der einzelnen Schulen werden somit ab April 1999 wirksam.

 

Mit freundlichen Grüßen.

Für den Amtsführenden Präsidenten:
Reg.Rat Amtsdir. Manfred Peitl