STADTSCHULRAT für WIEN - Erlaßbibliothek - Dokument: 000.036/032/99 (unverbindliche Kopie) |
STADTSCHULRAT FÜR WIEN
Dr. Karl Renner-Ring 1, A-1010 Wien
Zl. 000.036/32/99 |
Wien, 6. 4. 1999 |
Haushaltsverrechnung des Bundes;
Neuregelung der Verrechnung der
Posteneröffnung im Teilheft zum BVA 1999
Sachbearbeiter: |
ERII : |
500 |
An die:
Direktionen der
HTL1, HTL3/Leb, HTL3/Ung, HTL 4,
HTL 10, HTL 22 und des BSH 19
in Wien
Sehr geehrte Frau Direktorin!
Sehr geehrter Herr Direktor!
Der Stadtschulrat für Wien teilt in Ergänzung zum Erlass Zl. 000 036/24 – 1999 vom 25. März 1999 mit, dass das Bundesministerium für Finanzen, über Antrag des Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, für die Verbuchung von
VA-Ansatz 1/12808 Technische und gewerbliche Lehranstalten; Aufwendungen; die
VA-Post 4000/000 "Geringwertige Wirtschaftsgüter", beim
VA-Ansatz 1/12838 Technische und gewerbliche Lehranstalten (zweckgeb. Gebarung); Aufwendungen; die
VA-Post 4000/001 "Geringwertige Wirtschaftsgüter" und die
VA-Post 4000/002 "Geringwertige Wirtschaftsgüter (VA)"
im Teilheft zum BVA 1999 und Folgejahre eröffnet hat.
Für die Verbuchung von Updates-Upgrades wurde auch beim
VA-Ansatz 1/12868 Bundesschülerheime (Berufsbildende); Aufwendungen; die
VA-Post 7210/000 "Patent- und Lizenzgebühren"
eröffnet.
Die Direktionen werden ersucht Anschaffungen von
Die Auswirkungen des gegenständlichen Erlasses auf die Buchhaltung der einzelnen Schulen werden somit ab April 1999 wirksam.
Mit freundlichen Grüßen.
Für den Amtsführenden Präsidenten:
Reg.Rat Amtsdir. Manfred Peitl