Shareware

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Bedeutung: Software, die genutzt und auch weitergegeben werden kann.
Begriff: Abk. aus »share« ("teilen") und »Software«
Erläuterung: Es handelt sich um Software, die von ihrem Entwickler zunächst zur Probe (Trialware) angeboten wird. Gefällt sie, ist an den Softwareautor ein Betrag (Registrierungsgebühr) zu entrichten. Man erhält dann eine Voll-Version ohne eventuelle Funktionsbeschränkungen der Demo-Version (Crippleware).
Einige Programme sind für den Privatmann frei (golink.gif (140 Byte)Freeware) und nur für den gewerblichen Gebrauch kostenpflichtig.
Siehe auch: golink.gif (140 Byte)Public Domain, golink.gif (140 Byte)GNU