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Bedeutung: |
Software, die genutzt und auch
weitergegeben werden kann. |
Begriff: |
Abk. aus »share«
("teilen") und »Software« |
Erläuterung: |
Es handelt sich um Software, die von ihrem
Entwickler zunächst zur Probe (Trialware) angeboten wird. Gefällt sie, ist an den
Softwareautor ein Betrag (Registrierungsgebühr) zu entrichten. Man erhält dann eine
Voll-Version ohne eventuelle Funktionsbeschränkungen der Demo-Version (Crippleware). |
Einige Programme sind für den Privatmann
frei ( Freeware) und nur für den gewerblichen Gebrauch
kostenpflichtig. |
Siehe auch: |
Public Domain,
GNU |
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