Das Bundesdatenschutzgesetz stellt die
wichtigste Regelung zum Datenschutz in Deutschland dar. Seine Aufgabe wird im § 1 Absatz
1 wie folgt beschrieben: "Zweck dieses Gesetzes ist es, den einzelnen davor zu
schützen, daß er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem
Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.''