BDSG

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Bedeutung: Bundesdatenschutzgesetz
Begriff: Abkürzung für »BundesDatenSchutzGesetz«
Erläuterung: Das Bundesdatenschutzgesetz stellt die wichtigste Regelung zum Datenschutz in Deutschland dar. Seine Aufgabe wird im § 1 Absatz 1 wie folgt beschrieben: "Zweck dieses Gesetzes ist es, den einzelnen davor zu schützen, daß er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.''
online.gif (1582 Byte) http://www.ig.cs.tu-berlin.de/ap/rg/002/gesetze/bdsg.html (Gesetzestext)
http://www.datenschutz-berlin.de/aktuelle/meldung/bdsgneu.htm (Neuer BDSG-Entwurf)
Siehe auch: golink.gif (140 Byte)Datenschutz, golink.gif (140 Byte)Multimediagesetz (golink.gif (140 Byte)IukDG), golink.gif (140 Byte)TDG, golink.gif (140 Byte)TKG, golink.gif (140 Byte)SigG