TDG

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Bedeutung: Gesetz über die Nutzung von Telediensten
Begriff: Abk. für »Teledienstegesetz«
Erläuterung: Das TDG soll einheitliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen für die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten der elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste schaffen (§1). Es legt fest, welche Angebote unter den Begriff Teledienste fallen und wofür Teledienstanbieter Verantwortung tragen (§5). Neben der selbstverständlichen Verantwortung für eigene Inhalte der Anbieter wird in § 5 Abs. 2 festgelegt, daß Anbieter für fremde Inhalte, auf die sie durch golink.gif (140 Byte)Links verweisen, nur dann verantwortlich sind, wenn sie von diesen Inhalten Kenntnis haben und es ihnen technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern.
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Siehe auch: golink.gif (140 Byte)Datenschutz, golink.gif (140 Byte)BDSG, golink.gif (140 Byte)Multimediagesetz (golink.gif (140 Byte)IukDG), golink.gif (140 Byte)TKG, golink.gif (140 Byte)SigG