Bundesgesetz, das die Rahmenbedingungen
für digitale Unterschriften schafft
Begriff:
Abk. für »SignaturGesetz«, Gesetz zur digitalen Signatur
Erläuterung:
Das SigG trat als Artikel 3 des
Multimediagesetzes (IuKDG) zum 1. August 1997 in Kraft. Zweck des
Gesetzes ist es, Rahmenbedingungen für digitale
Signaturen zu schaffen, unter denen diese als sicher gelten und Fälschungen digitaler
Signaturen oder Verfälschungen von signierten Daten zuverlässig festgestellt werden
können.