Digitale Signaturen

#
Bedeutung: Digitale Unterschrift
Begriff: Engl. »digital Signature«
Erläuterung: Verfahren, mit der sich Echtheit und Herkunft eines elektronischen Dokuments belegen lassen:
Zunächst wird aus den einzelnen Zeichen einer E-Mail eine Art Prüfsumme erstellt. Diese wird mit seinem privaten Schlüssels (golink.gif (140 Byte)Private-Key) chiffriert und an die Nachricht angefügt. Ändert man nun das Dokument, passt die elektronische Unterschrift nicht mehr zu dem ursprünglichen Dokument, zu dem die Unterschrift gemacht wurde.
Der Empfänger kann nun mit Hilfe des öffentlichen Schlüssels (golink.gif (140 Byte)Public-Key) des Absenders die digitale Unterschrift des Absenders dechiffrieren und auf Echtheit überprüfen.
Das bekannteste Programm, mit dem sich digitale Signaturen erzeugen lassen, ist das Sharewareprogramm golink.gif (140 Byte)PGP, das aber für Privatanwender kostenlos ist.
Die Verwendung von digitalen Signaturen wurde durch das SignaturGesetz (golink.gif (140 Byte)SigG) gesetzlich geregelt, das als Artikel 3 des Multimediagesetzes (golink.gif (140 Byte)IuKDG) zum 1. August 1997 in Kraft trat.
Siehe auch: golink.gif (140 Byte)Datenverschlüsselung