Bedeutung: |
Digitale Unterschrift |
Begriff: |
Engl. »digital Signature«
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Erläuterung: |
Verfahren, mit der sich Echtheit und
Herkunft eines elektronischen Dokuments belegen lassen: |
Zunächst wird aus den einzelnen Zeichen
einer E-Mail eine Art Prüfsumme erstellt. Diese wird mit seinem privaten Schlüssels ( Private-Key)
chiffriert und an die Nachricht angefügt. Ändert man nun das Dokument, passt die
elektronische Unterschrift nicht mehr zu dem ursprünglichen Dokument, zu dem die
Unterschrift gemacht wurde. |
Der Empfänger kann nun mit Hilfe des
öffentlichen Schlüssels ( Public-Key) des Absenders die digitale Unterschrift des
Absenders dechiffrieren und auf Echtheit überprüfen. |
Das bekannteste Programm, mit dem sich
digitale Signaturen erzeugen lassen, ist das Sharewareprogramm PGP,
das aber für Privatanwender kostenlos ist. |
Die Verwendung von digitalen Signaturen
wurde durch das SignaturGesetz ( SigG) gesetzlich
geregelt, das als Artikel 3 des Multimediagesetzes ( IuKDG) zum 1. August
1997 in Kraft trat. |
Siehe auch: |
Datenverschlüsselung |